Art 12 Öffentliche Ordnung (
Stand: 02.10.2026
Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts kann nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (Ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 12 Rom III-VO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 26.03.2020 – C-249/19
- BGH, 26.08.2020 – XII ZB 158/18Verfahren betreffend die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen: Kollisionsrechtliche Behandlung einer nach syrischem Recht durchgeführten Privatscheidung zweier deutsch-syrischer DoppelstaaterZitiert von 9
- BGH, 28.01.2014 – III ZB 40/13Aufhebungsgrund für einen inländischen Schiedsspruch: Versagung der Anerkennung oder Vollstreckung wegen Verstoßes gegen den deutschen ordre publicZitiert von 23
- VG Karlsruhe, 22.04.2025 – 8 K 1132/23Zitiert von 3
- EuGH, 16.07.2020 – C-249/19Zitiert von 2
- EuGH, 20.12.2017 – C-372/16Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- EuGH, 12.05.2016 – C-281/15Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 Rom III-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.